Die 7 großen Sünden

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen mit ihm) berichtete, dass der Prophet saw. gesagt hat:

"Enthaltet euch der sieben unheilvollen Sünden!" Man fragte:" Und welche sind diese, o Gesandter Allahs?" Er sagte: "Allah etwas beizugesellen (Schirk), die Zauberei, ohne Recht jemanden zu töten, bei dem Allah es verboten hat ihn zu töten, Zins zu nehmen, das Vermögen eines Waisen zu veruntreuen, aus der Schlacht zu fliehen und rechtschaffene gläubige Frauen, die sich nichts bewusst sind, der Unzucht zu bezichtigen".

1. Der Schirk:

"Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch Er vergibt das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde begangen."
4:48

2. Die Zauberei:

Unter schwarzer Magie bzw. Zauberei ist hier mehr als Trickserei zu verstehen. Tatsächlich existiert Zauberei, die viel mächtiger und schwerwiegender ist als reine Sinnestäuschung. Zauberei vermag Ehen zu zerstören und Unheil und Krankheit über Menschen zu bringen. In Sure 2 Vers 102 wird deutlich, dass die Praktizierung von Zauberei zum Unglauben führt.

"Und sie folgten dem, was die Teufel unter der Herrschaft Sulaimāns (Salomon) (den Menschen) verlasen. Nicht Sulaimān war ungläubig, sondern die Teufel waren es, indem sie die Menschen in der Zauberei unterwiesen und in dem, was auf die (beiden) engel(haften Männer) in Babel, Hārūt und Mārūt, herabgesandt worden war. Und sie (beide) unterwiesen niemanden (in der Zauberei), ohne zu sagen: „Wir sind nur eine Versuchung; so werde (darum) nicht ungläubig." Und so lernten sie von ihnen (beiden) das (Zaubermittel), womit man Zwietracht zwischen den Ehegatten stiftet. Doch können sie damit niemandem schaden, außer mit Allahs Erlaubnis. Und sie erlernten, was ihnen schadet und nicht nützt. Und sie wußten doch, daß, wer es erkaufte, am Jenseits wahrlich keinen Anteil hätte. Fürwahr, wie schlimm ist das, wofür sie ihre Seelen verkauft haben, wenn sie (es) nur wüßten!"

Zauberei ist nur in Zusammenarbeit mit den Satanen bzw. Dämonen (Dschinn) möglich. Insofern macht es Sinn, dass die Zauberei an zweiter Stelle steht. Die Zauberei zieht den Abfalll vom Glauben nach sich, da man hierfür gewisse Praktiken vollziehen und Opfer erbringen muss. Dazu gehört auch die Anbetung des Satans. Wie dies genau möglich ist, möchte ich nicht vertiefen. In jedem Fall müssen hierfür Dämonen beschworen werden. Der Mensch selbst ist zur Zauberer also nicht fähig. Ich möchte an der Stelle aber nochmal betonen, dass der Zauber seine Wirkung nur mit Allahs Erlaubnis entfalten kann:
[...] Doch können sie damit niemandem schaden, außer mit Allahs Erlaubnis [...].

3. Das Töten der unantastbaren Seele:

Das Töten eines unschuldigen Menschen, ob Muslim oder Nichtmuslim, ist im Islam strengstens verboten. Nur unheilstiftende Menschen dürfen mit dem Tod bestraft werden. Dies gilt insbesondere bei Mord, schwerem Raub und Vergewaltigung. Dass es sich bei vorsätzlichem Mord - ohne trifftigem Grund - um eine gewaltige Sünde handelt, wird in Sure 5 Vers 32 deutlich:

"Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Isrāʾīls vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (daß es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es, als ob er alle Menschen am Leben erhält [...]."

4. Der Zinswucher:

"O die ihr glaubt, verschlingt nicht den Zins um ein Vielfaches vermehrt, sondern fürchtet Allah, auf daß es euch wohl ergehen möge!" [3:130]

Menschen, die sich Geld leihen müssen, befinden sich in finanzieller Not. Allah verbietet es dem Leihenden zusätzlich Zinsen zu dem geliehenen Betrag zu verlangen und sich auf diese Weise an der Armut anderer Menschen zu bereichern, indem sie ihre Notsituation ausnutzen. Derjenige, dem das Geld geliehen wurde, hat schlussendlich mehr zurückzuzahlen, als er sich hat zu Schulden kommen lassen. Der Verbot soll vor allem arme Menschen vor Ungerechtigkeit und Ausbeutung bewahren.

5. Der Mißbrauch des Eigentums der Waisen:

"Diejenigen, die das Vermögen von Waisen unrechtmäßig an sich reißen, sind wie Menschen, die Feuer als Nahrung zu sich nehmen. Sie werden im Jenseits einem qualvollen Höllenfeuer ausgesetzt."
[4:10]

Bei Waisen handelt es sich um Schutzbedürftige, die insbesondere in der vorislamischen Zeit nicht selten unterdrückt wurden; so wird die Fürsorge ihnen gegenüber, zu der Allah die Menschen anhält, an mehreren Stellen des Korans thematisiert. Neben der guten Behandlung der Waisen werden die Menschen dazu angewiesen sie in Form von Spenden finanziell zu unterstützen. Zudem haben sie ein Anrecht auf die Zakat. Ungerechtigkeit gegenüber den Waisen, wie etwa das Beschlagnahmen ihres Vermögens, um es für eigene Zwecke auszugeben, stellt daher eine große Sünde dar.

6. Die Flucht in der Schlacht:

Eine große Sünde ist es, sich in einer Schlacht zurückzuziehen, wie dieser Vers belegt:
"Wer ihnen den Rücken kehrt - es sei denn er tut es aus Gewandtheit (Ruhelosigkeit) im Gefecht oder um sich einer bestimmten Schar (Gemeinschaft) anzuschließen - zieht sich Gottes Zorn zu und endet in der Hölle. Welch übles Ende." [8:16]

Muslime sind verpflichtet, sind dem Kampf zu stellen und hierbei auf Allah zu vertrauen, ausgenommen ist der taktische Rückzug, um eine bessere Ausgangsposition zu gewinnen oder um sich den eigenen Kameraden neu anzuschließen bzw. sich in einer bestimmten Ordnung neu aufzustellen. Der Koran verbietet den ordnungsgemäßen Rückzug jedoch nicht, wenn es die Strategie erfordert.

Die Verleumdung der unschuldigen, unachtsamen gläubigen Frauen:

"Diejenigen, welche den ehrbaren, unbedachten, gläubigen Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, sind im Diesseits und im Jenseits verflucht. Ihnen wird eine schwere Strafe zuteil sein" [24:23]

Im nächsten Kapitel folgen die 20 großen Sünden.

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