§Das Regelwerk§

§1 Charaktererstellung
(1) Es wird eine ausführliche Anmeldung erstellt
(2) Ihr wählt euch die Charakter aus , es gibt am Anfang eine beschränkte Zahl an Mitspielern
(3) die wichtigen Rollen werden einer wichtigen Prüfung unterzogen
(4) männliche sowie weibliche Charakter sollten im Gleichgewicht liegen
(5) der Name sollte „realistisch" sein:
     1. keine doppelten Namen (VorSilben) in einem Clan
     2. keine doppelten vollen Namen im rpg
     3. keine Namen wie Drache, Dämonen oder auch Blut
(6) Familien sollten gesucht werden
(7) gleich alte Katzen sind meist Geschwister
(8) im Laufe des Rpg dürft ihr 3 Charaktere spielen, folgende Rollen zählen nicht dazu:
     1. Junge
     2. Älteste
(9) Folgende Altersabschnitte sind festgelegt:
     1. Junge: 0-6 Monde
     2. Schüler: 6-15 Monde
     3. Krieger/Königin: 15 - 60 Monde
     4. Heiler: 15-60 Monde
     5. zweite Anführer: 15-60 Monde
     6. Anführer: 30-70
     7. Älteste: 60- 80
(10) Anführer sollten weniger Leben haben, je älter Sie sind.

§2 Verhalten im RP
(1) es wird Aktivität verlangt. 3-5 mal die Woche schreiben ist Pflicht, außer:
     1. Urlaub
     2. Abmeldung bzgl. Schule etc
(2) Freundlichkeit und Respekt gegenüber allen Mitspielern wird verlangt!
(3) Der Charakter hat sich seinen rang entsprechend zu benehmen
(4) der Charakter hat sich den Rp Situationen anzupassen
(5) Kämpfe dürfen nicht sinnlos begangen werden, außer:
    1. es ist ein angekündigter Großkampf, an         dem ihr euch angemeldet habt
    2. kleine Grenzkämpfe nach §2 Abs. 6
(6) Grenzkämpfe dürfen einfach so ausgeführt werden, hier gewinnt der Clan mit der besseren Besatzung
(7) Jagdpatrouillen fangen nicht immer  viel Beute
(8) Der Charakter muss 1-2 mal die Woche essen
(9) Krieger müssen als Mentor die Schüler mindestens zweimal die Woche trainieren, so auch die Regel für die Schüler
(10) zweite Anführer teilen mindestens zweimal bis dreimal die Woche Patrouillen ein, welche noch am selben Tag ausgeführt werden müssen:
     1. wird die Grenze nicht markiert, darf nach einer Woche auf der anderen Seite markiert werden.
    2. wird keine Patrouilleneinteilung nach einer Woche vorgenommen , wird der zweite Anführer krank. Ein neuer wird bestimmt.
(11) Katzen die nicht aktiv sind eine Woche lang, ohne sich zu melden warum Verhinderung herrscht, werden sie krank. Nach zwei Wochen sterbt ihr

§3 Wetter und Zeit
(1) Tag und Nacht hat man dem Realismus gleichzusetzen, es kann um 23 Uhr nicht mehr hell sein
(2) Die Patrouillen sollten tagsüber stattfinden zwischen 6-22 Uhr.
(3) Training der Schüler sollte auch zwischen 6-22 Uhr stattfinden
(4) Das Wetter entspricht der Jahreszeit folgender Maßen :
     1. Blattfrische= Frühling
     2. Blattgrüne= Sommer
     3. Blattfall= Herbst
     4. Blattleere= Winter
(5) Beutemenge ist der Jahreszeit zu zuordnen:
     1. Blattfrische = gute Beutefülle
     2. Blattgrüne = sehr gute Beutefülle
     3. Blattfall = gute Beutefülle
     4. Blattleere = schlechte Beutefülle
(6) man darf ausschließlich an einem Ort sein
(7) alle zwei Wochen altert ihr

§4 Events, Termine und Prüfungen
(1) Events werden am schwarzen Brett angekündigt
(2) Heilertreffen finden stets am 15. jeden Monats statt, die Heiler sind verantwortlich dafür, daran zu denken
(3) Versammlungen finden stets am letzten Samstag eines Monats statt
(4) Schülerprüfungen finden jeden Samstag statt:
     1. Jagdprüfung ab dem 9 Mond
     2. Kampfprüfung ab dem 15 Mond
(5) die Nachtwache muss angetreten werden, bevor man schlafen geht und beendet werden am nächsten morgen , tritt man sie nicht an, ist sie ungültig

§5 Strafen und Verstöße
(1) das Wort des Anführers , zweiten Anführers und Heilers ist Gesetz , bei Verstoß oder inakzeptabelen Rp, folgt erst eine Ermahnung und bei weiterer Wiederholung ein Verstoß
(2) Bei Verstoß von §2 Abs. 5 folgt eine Ermahnung, daraufhin ein Ausschluss
(3) Powerplay ist untersagt
(4) perfekte Charakter sind untersagt
(5) bei Vernachlässigung seiner Rolle , vor allem bei hohen Rängen, wird ein direkter Verstoß , mit Tot des Charakters nach besagten (vgl. §2 Abs. 10) zwei Wochen gehandhabt.

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