Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung, Steuern

Jetzt kommen wir zum vielleicht schönsten Aspekt des Selfpublisherdaseins: den Abgaben an Vater Staat. Doch zunächst wieder unser allseits beliebter Hinweis: ich bin nicht nur kein Rechtswanwalt, ich bin außerdem auch kein Steuerberater. Dieses Kapitel ersetzt daher auch keine individuelle Beratung beim Steuerberater. Schon krass, was ich alles nicht kann, oder?

Kommen wir aber zunächst zur guten Nachricht. Als freiberuflicher Schriftsteller müsst Ihr in aller Regel kein Gewerbe anmelden. Zumindest dann, wenn Ihr Eure Werke nur über einen Distributor verkauft. Wenn Ihr auf Eurer Homepage einen Onlineshop habt, sieht es wieder anders aus, aber das habe ich zumindest nicht vor. Wenn Ihr also Euer Werk erstmal nur über Amazon verkauft, seid Ihr freiberuflich tätig. Das heißt, keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine Bilanzierung, selbst wenn Euer Buch der nächste Harry Potter wird.

Damit die Laune hier aber nicht zu gut wird, gleich weiter zur schlechten Nachricht. Einkommensteuerpflichtig sind Eure Einkünfte sehr wohl. Und dazu müsst Ihr dem Finanzamt erstmal mitteilen, dass Ihr jetzt selbständig tätig seid. Dafür gibt es einen schicken „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", den Ihr entweder alleine ausfüllen könnt oder mit Hilfe eines Steuerberaters (meine Einstellung zu größeren Investitionen kennt Ihr ja). Der hat schlappe neun Seiten (und damit mehr als das Gesetz über die Landesbibliotheken von Baden-Württemberg) und liest sich noch weniger spannend als das Telefonbuch von Castrop-Rauxel. Aber hilft ja nichts.
Wenn Ihr diese Hürde hinter Euch gebracht habt und das erste Jahr Eurer schriftstellerischen Tätigkeit rum ist (immerhin noch ein bisschen Gelgenfrist), dann dürft Ihr Euch an die Einkommensteuererklärung machen. Das heißt, Ihr müsst Euren Gewinn aus Eurer Tätigkeit als Schriftsteller ermitteln (erstmal Glückwunsch, wenn Ihr Gewinn gemacht habt) und diesen dann dem Finanzamt mitteilen. Und als Selbständiger müsst Ihr eine Einkommensteuererklärung abgeben, selbst wenn Ihr bisher keine abgegeben habt.

Doch damit nicht genug. Denn schließlich gibt es ja noch die Umsatzsteuer. Hier gibt es immerhin die gute Nachricht, dass Ihr, wenn Eure Einnahmen (nicht der Gewinn) unter 17500 € liegt (was wir nicht hoffen), Ihr die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen könnt. Das heißt Ihr müsst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Aber am Ende des Jahres müsst Ihr trotzdem eine Umsatzsteuererklärung machen. Klingt spaßig? Es wird noch besser!

Wenn Ihr nämlich keinen Hauptberuf neben der Schriftstellerei habt, kann es gut sein, dass Ihr auch noch sozialversicherungspflichtig werdet. Dann müsst Ihr Euch noch bei der Künstlersozialkasse anmelden und an die Sozialversicherungsbeiträge abdrücken. Das Gute ist, wenn Ihr irgendwo angestellt beschäftigt seid, (so wie ich), dann seid Ihr schon über Euren Arbeitgeber sozialversichert und müsst Euch über die Künstlersozialkasse erst wieder Gedanken machen, wenn Ihr mit dem Schreiben mehr verdient, als mit Eurem Job.

Das war jetzt nur ein kurzer Schnelldurchlauf, was alles auf Euch zukommen kann. Wenn Ihr wissen wollt, was alles jetzt genau auf Euch zukommt, müsst Ihr Euch entweder selbst durch die Tiefen des Internets wühlen oder wirklich einen Profi fragen.

Fällt Euch noch etwas elementar Wichtiges ein, das ich vergessen habe? Seid Ihr Steuerberater und habt festgestellt, dass ich irgendwo da oben totalen Schwachsinn geschrieben habe? Lasst es mich in den Kommentaren wissen.

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