Abgabe der Pflichtexemplare

Und weiter geht es in unserer Reihe „Lustige rechtsverbindliche Verpflichtungen, die Ihr als Selfpublisher beachten müsst". Natürlich gilt weiterhin: ich bin kein Rechtsanwalt und dieses Kapitel in einem kostenlosen Buch auf einer (früher mal) kostenlosen Webseite ersetzt nicht die qualifizierte Beratung durch einen (alles andere als kostenlosen) Rechtsanwalt.
Echt nicht.
Ohne Scheiß.

Jeder, der in Deutschland ein Buch, oder sowas ähnliches (Zeitung, Zeitschrift oder eben auch E-Book und Hörbuch) veröffentlicht, muss davon Pflichtexemplare an die deutsche Nationalbibliothek und seine zuständige Landesbibliothek abgeben. Kostenlos. Auch hier haben wir in Deutschland wieder die schöne Einrichtung, dass jedes Bundesland eine eigene Regelung hat, was, wann, wie und warum abgegeben werden muss.

Ich erläutere das mal am Beispiel von Baden-Württemberg (wer will, darf raten warum). Hier gibt es zusätzlich noch die total knuffige Einrichtung, dass wir nicht nur eine, sondern gleich zwei Landesbibliotheken haben, nämlich die Badische und die Württembergische. Und grundsätzlich bekommen beide ein Pflichtexemplar. Immerhin muss man nur das an die für den eigenen Regierungsbezirk zuständige Bibliothek immer und kostenlos rausrücken. Die andere muss man nur auf Anfrage beliefern und die bezahlen uns immerhin stolze 50 % des Ladenpreises. Ohne Versand. Den dürft Ihr schön selbst blechen.
Wenn ich also in Stuttgart wohne, muss ich auf jeden Fall der Württembergischen Landesbibliothek ein Exemplar liefern, der Badischen nur, wenn sie es ausdrücklich von mir verlangen. In Karlsruhe ist es dann genau andersrum.
E-Book und Taschenbuch zählen übrigens als separate Veröffentlichungen, da muss dann jeweils ein Exemplar abgeliefert werden.
Wenn Ihr wissen wollt, wie es in Eurem Bundesland geregelt ist, lest es am besten selbst im betreffenden Gesetz nach (Google hilft). Klingt schlimmer als es ist. Das von Baden-Württemberg hat vier Seiten.

Für die Deutsche Nationalbibliothek gilt Ähnliches wie für die Landesbibliotheken. Auch hier gibt es zwei Standorte. Leipzig ist zuständig für die neuen Bundesländer, Frankfurt am Main für die alten. Hier müssen allerdings zwei Pflichtexemplare abgegeben werden (natürlich wieder auf Eure Kosten). Damit der arme Selfpublisher dabei nicht in allzu große Hektik kommt, habt Ihr nach Erscheinen immerhin eine ganze Woche Zeit, Eure Pflichtexemplare abzugeben. Wir im Süden sind sogar noch etwas großzügiger, als diese unentspannten Leute jenseits des Weißwurstäquators. Bei der Badischen bzw. Württembergischen Landesbibliothek reicht es nämlich, wenn Ihr Eure Pflichtexemplare innerhalb einer Woche abschickt. Bei der Deutschen Nationalbibliothek müssen sie innerhalb einer Woche ankommen. Wenn Ihr Euch fragt, wo der Unterschied liegt, wendet Euch mal an den Postboten Eures Vertrauens.

Habt Ihr dem noch etwas hinzuzufügen? Hat die freundliche Landesbibliothek aus Eurer Nachbarschaft auch irgendwelche lustigen Sonderregelungen? Lasst es mich in den Kommentaren wissen.

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