§ 25 - Vorherige Prüfung der Beendigung

(1) Gleichwohl eine Beendigung jederzeit gemäß § 21 dieses Gesetzes von beiden Beziehungsteilnehmern vorgenommen werden kann, sollte der Schritt zu einer Beendigung stets als letztmögliches Mittel verstanden werden. Eine Beendigung sollte nicht aus dem Zustand einer momentanen Unzufriedenheit heraus vollzogen werden.

(2) Jeder Beziehungsteilnehmer, der eine Beendigung anstrebt, sollte immer zunächst prüfen, ob die Beendigung das angemessene Mittel ist, das zur Verbesserung seines Wohlbefindens beiträgt.
Die Beendigung einer Beziehung ist nur dann angemessen, wenn der beendende Beziehungsteilnehmer nach sorgfältiger Prüfung aller Gegebenheiten zu dem Schluss kommt, dass er oder sie sich beim Weiterführen der Beziehung in einem dauerhaften Zustand der Unzufriedenheit aufhalten werde.

Bạn đang đọc truyện trên: AzTruyen.Top