§ 21 - Gegenseitiges Recht auf Beendigung
(1) Da Beziehungsverhältnisse gemäß § 12 freiwillige Vereinbarungen ohne standesamtliche Verpflichtungen sind, können sie jederzeit ohne Ausnahme beendigt werden.
(2) Zur Beendigung eines Beziehungsverhältnisses sind beide Beziehungsteilnehmer zu gleichen Teilen berechtigt.
Bạn đang đọc truyện trên: AzTruyen.Top