Hintergrund

Diese Kapitel sind mir tatsächlich ein persönliches Anliegen. Während meiner fünfzehnjährigen Erfahrung als Polizeibeamtin sind mir immer wieder Opfer diverser Übergriffe begegnet und so schreibe ich diese Zeilen, weil ich mir zu oft gewünscht hätte, die Täter würden einmal an "den Richtigen" geraten.

Gem Polizeilicher Kriminal Statistik (PKS) gab es in Deutschland im Jahre 2018 insgesamt 18960 polizeilich erfasste Fälle von Stalking. Dies stellt aber nur den bekannten Teil, das sogenannte "Hellfeld" dar. Es ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld in diesem Bereich um ein Vielfaches höher ausfällt.

(Quelle: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2018/pks2018_node.html;jsessionid=96FE6ACFDC1BA1214461871CEAFC8B83.live0612 / Jahrbuch Band 1)

1. Strafrechtliches
A) §238 StGB, Nachstellung
Am 10.03.2017 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, welches das bis dato juristisch schwierig zu erfassene "Stalking" in das Strafgesetzbuch aufnehmen sollte. Hiernach werden seitdem alle Fälle erfasst, in denen dem Opfer das Leben unzumutbar erschwert wird. Allgemein gesagt, wer die Persönlichkeitssphäre unerwünscht durch räumliche Nähe, Telefon- oder Datennutzung stört oder ähnliches, kann und sollte vom Opfer angezeigt werden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

B) Weitere Straftaten
Je nachdem, wie weit die Übergriffe gegangen sind, kommen natürlich auch Straftat Bestände wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder auch zB Beleidigung auf sexueller Grundlage in Frage. Wichtig ist, auch der Versuch ist strafbar.

Juristisch muss ein Täter "die Schwelle zum Jetzt-geht's-los" überschreiten. Das soll genau das bedeuten, wonach es klingt: sobald der Täter seinen Angriff startet, ist er juristisch dran.

C) Dieser Fall
Chris und Marvin würden hier nicht nur wegen Nachstellung, sondern auch wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und, je nachdem was die Beiden über ihren Tatplan aussagen, wegen zumindest versuchter Vergewaltigung angezeigt werden. Obwohl Marvin beim Öffnen der Tür nicht dabei war, würde er als Mittäter sich die Handlungen des Chris zurechnen lassen.

Und Marlene und Sarah?
Hier passiert natürlich nichts. Die Beiden hatten das Recht auf ihrer Seite und von ihrem Notwehrrecht Gebrauch gemacht.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

2. Kriminologisches
Zunächst erstmal: Übergriffe sind grundsätzlich niemals die Schuld des Opfers. Selbst wenn ein Mädel nackt die Straße entlang hüpfen sollte, gibt es damit keine Einwilligung zu sexuellen Übergriffen.

Meist geht es den Tätern nicht mal um sexuelle Anziehung, sondern um Macht.

Es gibt nicht mal einen tatsächlich Opfertyp, lediglich bestimmte Faktoren, die ein unerwünschtes Verhalten begünstigen können. Begünstigen, nicht gestatten!

Quellen: reguläre Nachweise für kriminologische Erkenntnisse sind online tatsächlich schwer zu finden und in Büchern für die meisten schwer nachzuvollziehen. Wer sich näher für das Phänomen Nachstellung interessiert, dem empfehle ich folgenden Link: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://online.medunigraz.at/mug_online/wbabs.getDocument%3FpThesisNr%3D26244%26pAutorNr%3D69544%26pOrgNR%3D1&ved=2ahUKEwiS8ZbxqLHjAhVhi8MKHXLoB6oQFjAQegQIChAB&usg=AOvVaw0ONoHhtAdcg_2Drgbr1Jy0&cshid=1563002433157

3. Polizeiliches
A) In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten

Wenn ihr belästigt werden, vernichtet keine Beweise. Weder SMS sollten gelöscht, noch Spuren beseitigt werden. Macht Fotos, sucht Zeugen. Das alles hilft beim Überführen.

B) Hilfe suchen
Abseits von Polizei und Strafverfolgung gibt es diverse Organisationen, die sich alleine um die Bedürfnisse des Opfers kümmern. Allen voran der weiße Ring.
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://online.medunigraz.at/mug_online/wbabs.getDocument%3FpThesisNr%3D26244%26pAutorNr%3D69544%26pOrgNR%3D1&ved=2ahUKEwiS8ZbxqLHjAhVhi8MKHXLoB6oQFjAQegQIChAB&usg=AOvVaw0ONoHhtAdcg_2Drgbr1Jy0&cshid=1563002433157

C) Anzeige erstatten
Wie gesagt, gerade Nachstellung ist ein neuer Paragraph und leider noch nicht bei allen Polizeibeamten. Wichtig ist hier: Nicht abwimmeln lassen. Es gibt auf den größeren Revieren Fachkommissariat, die auf solche Straftaten spezialisiert sind. Die erreicht man am Besten wochentags, zu den Geschäftszeiten.

E) Vortäuschen einer Straftat
Dies dient nur der Information: Tatsächlich entstehen Stalking Fälle oftmals nach dem Ende einer Beziehung. Leider kommt es ab und an vor, daß ein vermeintliche Opfer derartige Übergriffe erfindet, teils für zB Sorgerechtsstreitereien, teils um dem ehemaligen Partner noch "eins auszuwischen". Persönlich finde ich diese Personen unfassbar mies, da sie das Leiden echter Opfer für ihre persönlichen Ziele instrumentalisieren.

4. Meine Erfahrung
-Hier noch ein paar eigene Tipps:
Seit nachts nicht alleine unterwegs, nehmt gegeben falls ein (Frauen)Taxi
-Falls ihr den Eindruck habt, ihr werdet verfolgt, ruft jemanden an. Bei 110 geht immer jemand ran und die Kollegen sind erleichtert, wenn dann doch nichts passiert. Steuert gegebenenfalls belebte Plätze an
-passt immer auf eure Getränke auf.
-Wenn jemand zudringlich wird, sagt Nein. Der Täter wird sich sonst herausreden, er dachte sein Handeln wer einvernehmlich
-Jeder kann zum Opfer werden. Besucht einen Selbstverteidigungkurs!

Anmerkung: Ich spreche immer von dem Täter und dem Opfer. Beides kann natürlich von beiden Geschlechtern ausgefüllt werden.

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