📜✿Gesetze von Avalon✿📜
1. Jedes unabhängige und eigenständig denkende Lebewesen hat das Recht, mit Respekt und Würde behandelt zu werden. Solange die Person den Gesetzen von Aeris Folge leistet, steht sie unter dem Schutz der Grundrechte des Dorfes. Dazu gehören:
1.1 Jedes eigenständig denkende Lebewesen in Aeris ist gleich viel wert und sollte mit Würde behandelt werden, egal, welche Spezies es hat, welche Hautfarbe es trägt oder welches Geschlecht es hat.
1.2 Kein eigenständig denkendes Lebewesen in Aeris darf im Besitz eines anderen sein. Sklaverei, 'Menschen'jagd oder Ausbeutung sind in ganz Aeris strengstens verboten!
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2. In Aeris herrscht Frieden und Ordnung.
2.1 Auseinandersetzungen sollten verbal oder in einem fairen, waffenlosen, privaten Kampf, dem beide Seiten zustimmen, ohne einen Toten geregelt werden. Kämpfe in der Allgemeinheit sind untersagt.
2.2 Die aerianischen Hüter setzen die Gesetze von Aeris durch. An sie soll sich gewandt werden, wenn es Probleme gibt und ihnen darf kein Widerstand geleistet werden.
2.3 Im Falle eines Angriffes auf Aeris sollen sich alle Bewohner des Dorfes im Gemeinschaftshaus sammeln.
2.4 Jegliche Arten von Verbrechen, von Diebstahl, uneingestimmer Gewalt, Belästigung bis hin zu Mord, sind strengstens untersagt!
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3. Wohnraum
3.1 Alle sogenannten Wohnungen in Aeris stehen im Besitz des Dorfes.
3.2 Alle sogenannten Eigenheime in Aeris stehen im Besitz des Eigentümers.
3.3 Jeder in Aeris lebende Bürger hat ein Recht auf eine Wohnung. Dafür gilt:
3.3.1 Alle alleinstehenden Erwachsenen werden in Gemeinschaftswohnungen untergebracht.
3.3.2 Alle Erwachsenen mit einem Ehepartner und/oder Kindern werden gemeinsam in Privatwohnungen untergebracht.
3.4 Besitzer eines Eigenheimes kann man durch den Bau (inklusive Bezahlung) und/oder Kauf eines bereits vorhandenen Eigenheimes werden.
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4. Volljährigkeit
4.1 Man erreicht seine Volljährigkeit mit 18 Jahren.
4.2 Ab der Volljährigkeit darf eine Person arbeiten gehen, Alkohol trinken, Heiraten und in einer eigenen Wohnung/Haus leben.
4.3 Vor seiner Volljährigkeit dürfen als Jugendliche nur Nebenjobs angenommen werden, ebenso unterliegen diese der Schulpflicht.
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